Vorsorgevollmacht

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der es ihm nicht mehr möglich ist, seine persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange selbständig zu regeln.
Was wird, wenn ein Mensch auf die Fürsorge anderer und die rechtliche Vertretung durch sie angewiesen ist?
Wer handelt für ihn, wer entscheidet? Verwandte, Freunde, Fremde?

Die Handlungs- und Verfügungsgewalt geht dann aber nicht automatisch auf einen nahen Angehörigen oder einen guten Freund über.

Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer in einem solchen Fall Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll und was mit ihnen geschieht, dann sollten Sie vorbeugen.

Sie können ihre Wünsche in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung schriftlich festhalten. Dadurch werden ihre Wünsche berücksichtigt und ihre Interessen gewahrt.

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfalle zu handeln.

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden. Die Vollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch ganz persönliche Belange wie Aufenthaltsfragen und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln.

Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen mögen und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.