Ehrenamtliche Betreuung

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Menschen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung zu erhalten.
Das persönliche Wohlergehen des hilfebedürftigen Menschen steht im Vordergrund.

Die Zielsetzungen des Betreuungsrechts lassen sich allerdings nur erreichen, wenn möglichst viele Menschen bereit sind, die verantwortungsvolle Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung zu übernehmen. Hier sind alle Bürgerinnen und Bürger gefordert, durch privates Engagement zu helfen und so das Recht mit Leben zu erfüllen.

Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuung führen wollen oder schon übernommen haben, finden Sie beim Betreuungsverein verlässliche Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen.

Wir bieten:

  • Information und Beratung bei der Führung einer ehrenamtlichen Betreuung
  • Fortbildung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Erfahrungsaustausch
  • Information und Beratung betreuender Familienangehöriger
  • Beratung von Bevollmächtigten

Als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer sind Sie haftpflichtversichert und bekommen für Ihre Tätigkeit jährlich eine Aufwandsentschädigung.

Die Mitgliedschaft im Betreuungsverein Neumünster e.V. ist kostenlos.