Links:
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung in Schleswig-Holstein
Stichworte können Sie im Online-Lexikon Betreuungsrecht unter Betreuungslexikon nachschlagen.
Die Website http://www.igb-sh.de/btv.htm vermittelt Ihnen Hinweise auf die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein.
Im Vorsorgeregister, welches bei der Bundesnotarkammer geführt wird, können Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung registriert werden. Die Registrierung können Sie gern über den Betreuungsverein Neumünster e.V. unkompliziert vornehmen lassen.
Informationen des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Patientenverfügung und zum neuen Betreuungsrecht.
Downloads:.
Infobroschüren des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Patientenverfügung und Betreuungsrecht zum Textbausteine zur Patientenverfügung.