Rechtliche Betreuung

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der es ihm nicht mehr möglich ist, seine persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange selbständig zu regeln.

Einem erwachsenen Menschen, der seine Angelegenheiten auf Grund von Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) selbst zu regeln vermag, kann das Amtsgericht nach sorgfältiger Klärung der Sachlage und einer persönlichen Anhörung eine Betreuerin oder einen Betreuer als „rechtlichen Vertreter“ zur Seite stellen.

Das Betreuungsrecht von 1992 regelt im BGB die nötigen Einzelheiten.

Soweit Sie Fragen zum Betreuungsrecht haben, ob nur als ehrenamtlicher Betreuer, als Vorsorgebevollmächtigter oder als Betroffener beantworten wir Ihnen gern Ihre Fragen.

Im Übrigen werden Ihnen folgende Links sicherlich viele Fragen rund um das Betreuungsrecht beantworten. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins Neumünster e.V. gerne zur Verfügung.

http://www.igb-sh.de

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung in Schleswig-Holstein